Beitragsordnung

  Bedburger Tennisclub ROT-WEISS von 1948 e.V.   Neufassung 2009 (Stand 31.12.2021)

Beitragsordnung gemäß Mitgliederbeschluss von 2009

1.

Die Mitgliederbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie gelten für das Geschäftsjahr und werden bis spätestens zum 30. April für das laufende Geschäftsjahr im Bankeinzugsverfahren abgebucht.

 

Die Mitglieder haben dafür entsprechende Bankeinzugsermächtigungen beizubringen. Die Einzugsermächtigung berechtigt auch zum Abbuchen fälliger Trainingskosten und Umlagen.

2.

Bei Eintritt in den Club nach dem 30. Juni wird für das laufende Jahr eine Beitragsermäßigung in Höhe von 50% gewährt.

3.

Für Beiträge in Abhängigkeit vom Lebensalter der Clubmitglieder gilt als Stichtag der 1. April.

4.

Mitgliederbeiträge

Aktive Mitgliedschaft:


  Erstmitglieder ab 18 Jahren € 230,-
  Zweitmitglied (Ehepartner/Partner)   € 172,50
  Kinder 0-13 Jahre € 60,-
  Jugendliche 14-17 Jahre € 90,-
 

Schüler, Azubis, Studenten*  

18-28 Jahre € 115,-

Familienmitgliedschaft bei einem aktiven Elternteil


  1 aktives Elternteil   € 230,-
  1. Kind bis 18 Jahre € 60,-
  2. Kind bis 18 Jahre € 60,-
  3. Kind bis 18 Jahre € 0,-

Familienmitgliedschaft bei zwei aktiven Elternteilen


  2 aktive Elternteile   € 402,50
  1. Kind bis 18 Jahre € 0,-
  2. Kind bis 18 Jahre € 0,-
  3. Kind bis 18 Jahre € 0,-

Inaktive Mitgliedschaft:


  Inaktiver Normalstatus   € 30,-
  Ehrenmitglieder   € 0,-
 

Förderer des Clubs

nach Vereinbarung

€ ...,-

(*Bitte den Status per  Schüler- bzw. Studentenausweis belegen)